Umstieg auf ein klimafreundliches Heizen mit dem GEG?
Mit dem Gebäudeenergiegesetz (kurz GEG) will die Bundesregierung die Wärmewende in Deutschland schneller vorantreiben. Das langfristige Ziel ist es, im Jahr 2045 in Deutschland klimaneutral zu sein.
Derzeit werden allerdings noch rund drei Viertel aller Heizungsanlagen mit fossilen Brennstoffen wie Öl oder Gas betrieben. Das sind etwa 41 Millionen Haushalte. Aus diesem Grund ist der Umstieg auf erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungen seit dem 1. Januar 2024 verpflichtend.
Das GEG schreibt vor, dass jede neu installierte Heizung zukünftig zu 65 Prozent auf erneuerbaren Energien basieren soll. Funktionierende Heizungen im Bestand können aber ohne Veränderungen weiter betrieben werden, bis sie irreparabel sind oder bis spätestens zum 31. Dezember 2044.
Häufig lohnt sich jedoch die Überlegung eines frühzeitigen Austauschs der Heizungsanlage aufgrund der zu erwartenden steigenden Preise für fossile Brennstoffe und der Effizienz im Betrieb.
Auch Mieter sind finanziell an der neuen Heizungsanlage beteiligt. Vermieter dürfen zukünftig bis zu zehn Prozent der Modernisierungskosten umlegen. Von dieser Summe muss die staatliche Förderung abgezogen werden und die Umlage ist auf monatlich 50 Cent pro Quadratmeter begrenzt.
Immobilienbesitzer und Bauherren sollten sich rechtzeitig über die Pflichten und Möglichkeiten im Rahmen des GEG informieren. Wir beraten Sie gerne und unterstützen auch bei der Suche nach den aktuellen und passenden Fördermitteln.