Wenn nicht jetzt, wann dann?
Trotz BEG-Förderstopp für Einzelmaßnahmen, können wir Ihnen immer noch bis zu 80% Förderung für Ihren Heizungsaustausch organisieren!
Sichern Sie sich jetzt bei uns die Förderungen für Ihre neue Heizungsanlage!
Anfang 2021 wurden die Förderungen der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) für die Energieeffizienz von Gebäuden unter der neuen Bundesförderung im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 zusammengeführt.
Vorrangig werden Maßnahmen gefördert, die eine möglichst hohe CO2-Einsparung als Ziel haben.
Sie erhalten daher beispielsweise bis zu 55 Prozent Förderung bei dem Austausch Ihres alten Ölkessels gegen eine umweltfreundliche Pelletheizung!
Übrigens: Pellets werden auch regional gefördert. In der Regel können die BEG-Förderungen mit regionalen Landesförderungen kumuliert werden. Die maximale Gesamtförderung beträgt dabei 60% der gesamten Investitionskosten.
Sie müssen den Antrag beim BAFA auf Förderung vor der Auftragsvergabe einreichen und die Höhe der voraussichtlich förderfähigen Kosten angeben. Erst nach der Eingangsbestätigung der BAFA können Sie den Auftrag vergeben und mit der Umsetzung beginnen.
Endgültig eingestellt ist nur die Neubaubeförderung des Effizienzhauses/-gebäudes 55 (EH55). Diese Förderung wäre regulär ohnehin Ende Januar 2022 ausgelaufen. Die Förderung für Sanierungen wird erstmal nur vorläufig gestoppt, da die Anträge im Januar bereits die zur Verfügung gestellten Mittel überschritten haben. Förderanträge von Einzelmaßnahmen in der Sanierung, wie beispielsweise der Heizungsaustausch, sind von dem vorläufigen Programmstopp ausgeschlossen.
Worauf warten Sie noch?
Wir geben Ihnen gerne einen individuellen Überblick mit Ihren persönlichen Fördermöglichkeiten. Rufen Sie uns einfach an und wir unterstützen Sie bei Ihrem geplanten Projekt.
Alle wichtigen Informationen finden Sie auch in der Pressemitteilung des BMWK: www.bmwi.de