Haus- und Wohnungseigentümer dafür zu sorgen, dass keine gesundheitsschädlichen Bakterien (Legionellen) in den Wasseranlagen vorhanden sind zum Wohle der menschlichen
Gesundheit.
Was sind Legionellen? Es sind stäbchenförmige Bakterien, die sich ungehindert bei optimalen
Lebensbedingungen im warmen Wasser bis über 50°C vermehren können.
Die Gefahr besteht hier nicht nur beim Genuss von Trinkwasser, sondern durch die Einatmung z.B. beim Duschen.
Die Untersuchungspflicht nach § 14 der TrinkwV besteht für die erstmalige- oder Wieder-Intebriebnahme einer Wasserversorgungsanlage.
Im einzelnen bedeutet dies: