Heizungen, deren Einbau vor 1985 erfolgte muss lt. neuer Energieeinspar-verordnung (EnEV) die ab Mai 2014 in Kraft getreten ist, ausgetauscht werden.
Eine Frist von 30 Jahren ist festgelegt, von daher müssen viele Anlagenbesitzer nach dem Alters ihres Wärmeerzeugers schauen müssen.
Ausnahmen von dieser Regelung sind Brennwertkessel mit hohem Wirkungsgrad, und Eigentümer die seit Februar 2002 Objekte mit 30 Jahre alten Heizungen bewohnen.
Mit wenigen Schritten unterstützen wir Sie in Ihrem Bauvorhaben.
1. Vort-Ort-Beratung
Durchführung einer Bestandsaufnahme der bestehenden Heizung.
Das Ziel - Ihren Wünschen und den Gegebenheiten entsprechend das optimale Energiespar-Konzept zu finden.
2. Angebot erstellen
Unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und neusten Technologien ein Festpreisangebot zu unterbreiten.
3. Angebot präsentieren
Produktvorstellung durch unseren Berater, bequem bei Ihnen zu Hause.
Nach Terminabsprache gerne auch bei einem unserer Referenzkunden, eine Heizungsanlage in Funktion zu besichtigen.
4. Projektierung und Planung
Erstellung aufgrund eines detaillierten Aufmaß der notwendigen Baupläne für die Umsetzung.
Vorabstimmung mit Energieversorger und Schornsteiger.
Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln.
5. Baubetreuung
Während der Bauphase werden Sie nicht allein gelassen. Ob bei Teilmontage oder Vollmontage, wir weichen nicht von Ihrer Seite!
6. Inbetriebnahme
Inbetriebnahme der neuen Heizungsanlage durch unsere geschulten Servicetechniker.
Selbstverständlich für uns - eine ausführliche Einweisung in die Bedienung Ihrer Heizung.
7. Wartung auf Wunsch
Wir sind bereits aktiv, bevor Sie im kalten Sitzen! Aufgrund der voranschreitenden Technologie ist es möglich unterschiedliche Produkte per Fernabfrage zu steuern. Störungsmeldungen können per SMS an den Kundendienst weitergeleitet werden.
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