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Energie sparen mit System

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Zuschuß für Mini-KWK-Anlagen

Mit Inkrafttreten der Richtlinie zur Förderung von Mini-KWK-Anlagen am 01.07.2008 (Bundesanzeiger Nummer 96 vom 01.07.2008) und deren Weitergeltung ab 01.01.2009 (Bundesanzeiger Nummer 194 vom 19.12.2008) kann die Neuerrichtung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen mit einer elektrischen Leistung von bis zu 50 kW bezuschusst werden.

Die KWK-Anlagen müssen als wärmegeführt ausgelegt sein, d.h. der Wärmebedarf steuert die Betriebsweise der Anlage.

Förderfähig sind Mini-KWK-Anlagen bis zu einer elektrischen Leistung von max. 50 kW.

 

 



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