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Energie sparen mit System

rhein-main heizwerk GmbH

 

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Vor- und Nachrüsten von Wärmezähler ab 2014 in der Anlagentechnik notwendig

Ab 2014 müssen nach der Heizkostenverordnung bei Heizungen mit Warmwasser-Aufbereitung durch einen Wärmezähler der Energieanteil für die Trinkwassererwämung erfasst werden.

 

Durch diesen Zähler, der zwischen Heizkessel und Warmwasserbereiter eingebaut wird,  kann der Energieanteil für Warmwasser exakt bestimmt werden. Derzeit wird der Energieanteil rechnerisch lt. festgelegten Verfahren der Heizkostenverordnung (§ 9) ermittelt. Betroffen von dieser Maßnahme sind rund 70% der Gebäude. Ziel dieser Vor- bzw. Nachrüstung soll sein, eine genaue und gerechtere Abrechnung/Verteilung der Wärme- und Wasserkosten für die Bewohner zu erhalten.

 

Gerne unterstützen wir Sie in diesem Bereich!

 

 



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