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Energie sparen mit System
rhein-main heizwerk GmbH
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Start » Unser Service» Energiepass
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.Ausstellungspflicht für Vermieter und Verkäufer
Der Energiepass
Bereits seit längerer Zeit ist es Pflicht für den Vermieter und Verkäufer von Immobilien einen Energieausweis vorzuweisen.
Allerdings besteht diese Pflicht nicht für alle Gebäude.
Die Ausnahme bilden die Neubauten und grundlegend sanierte Immobilien die in der vorgeschriebenen Wärmebedarfsberechnung die Inhalte des Energiepasses wiederspiegeln.
Die Inhalte des Energiepass sind nachfolgend aufgeführt:
- Kostenschätzung für Heizung und Warmwasser
- Basisinformationen über Dämmung und Heizungsanlage
- Energetischer Zustand des Objektes
Machen Sie Ihren eigenen Energieausweis-Check: bitte hier klicken
Als staatlich geprüfte Energieberater unterstützen wir Sie gerne in diesem Bereich!